Berechtigungen

Qualifikationen mit einem HAK-Abschluss

Neben einer umfassenden Allgemeinbildung und einer höheren kaufmännischen Bildung bietet die Ausbildung an der Handelsakademie folgende Berechtigungen:

Das Reife- und Diplomprüfungszeugnis der Handelsakademie berechtigt zum Besuch einer Universität, eines Kollegs, einer Akademie, eines Fachhochschul-Studienganges sowie einer Pädagogischen Hochschule.

Gleichhaltung von schulischen Ausbildungsabschlüssen mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen

 

Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechtes einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechtes gilt das Prüfungszeugnis, mit dem der erfolgreiche Abschluss einer Handelsakademie nachgewiesen wird, zumindest als Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung.

 

Dies umfasst folgende Lehrberufe:

  • Bürokaufmann/frau
  • Finanz- und Rechnungswesenassistenz
  • Buchhaltung (auslaufend)

Für diese Lehrberufe darf kein Lehrvertrag abgeschlossen werden.

 

Der Antritt zur Lehrabschlussprüfung (auf freiwilliger Basis) bleibt allerdings möglich, um den Nachweis der beruflichen Qualifikationen auch auf diese Weise erbringen und ein Lehrabschlussprüfungszeugnis erhalten zu können.

Mit dem erfolgreichen Abschluss einer Handelsakademie sind folgende gewerblichen Berechtigungen für die selbstständige Ausübung reglementierter Gewerbe verbunden.


a) Zugang zur selbständigen Ausübung reglementierter Gewerbe


b) Entfall der Unternehmerprüfung

Es entfällt der Prüfungsteil „Unternehmerprüfung“.


Die Unternehmerprüfung ist Voraussetzung für die selbstständige Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder für Ausübung der Funktion einer gewerberechtlichen Geschäftsführung.

Die mit dem Reife- und Diplomprüfungszeugnis abgeschlossene Ausbildung ist ein reglementierter Ausbildungsgang über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Diese Qualifikation wurde auf das Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) zugeordnet. Dies entspricht dem Niveau 5 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) entsprechend der Empfehlung des Rates.